Für LEG-Gründerinnen und LEG-Gründer

Von der Adresse zur betriebsbereiten LEG

Jeder Schritt nennt die Voraussetzung, Ihre Aufgabe, den Nachweis und die nächste Aktion. Beginnen Sie dort, wo Ihre Gruppe heute steht.

Echter LEG-Gründungsassistent mit Mitgliedern, Dokumenten und nächsten Schritten

Den Ablauf zuerst selbst prüfen

Die Demo zeigt den echten Arbeitsstand für Mitglieder, Vereinbarung, Dokumente und Anmeldung. Verwenden Sie ausschliesslich Beispieldaten.

Erst ein vZEV oder gleich eine LEG?

Für wenige benachbarte Häuser kann ein virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) der einfachere Einstieg sein. Seit 2025 lassen sich dafür bestehende Anschlussleitungen und Smart Meter des Verteilnetzbetreibers (VNB) nutzen. Der VNB muss bestätigen, dass die Anschlüsse dafür geeignet sind. Auf den intern geteilten Strom fällt keine Netznutzungsgebühr an. Messkosten und Kosten für den übrigen Netzbezug bleiben bestehen.

Der VNB liefert die Messdaten und rechnet den Netzbezug gegenüber dem vZEV ab. Die interne Abrechnung organisiert der vZEV selbst oder beauftragt einen Dienstleister. Halten Sie Vertretung, Zustimmung der Teilnehmenden, internen Strompreis und Abrechnung schriftlich fest und melden Sie den vZEV beim VNB an.

OpenLEG unterstützt die Gründung und den Betrieb von LEGs. Für vZEV bietet OpenLEG diese Orientierung, aber keinen eigenen Gründungsassistenten und keine vZEV-Abrechnung. Eine kleine Gruppe kann mit weniger Verwaltungsaufwand starten, wenn die Voraussetzungen für einen vZEV erfüllt sind.

Sollen später weitere Gebäude über das öffentliche Verteilnetz dazukommen, kann die Gruppe eine LEG prüfen. Das ist seit 2026 auch über Parzellengrenzen hinweg möglich. Ein Wechsel erfolgt nicht automatisch: Die LEG muss ihre Voraussetzungen erfüllen und beim VNB angemeldet werden.

Quellen: EKZ: ZEV, vZEV und LEG, EKZ: Voraussetzungen und Gründung. Alle drei Modelle vergleichen

Was für jede LEG gilt

Unabhängig vom Verteilnetzbetreiber gelten die Vorgaben des Bundes: Die Anschlüsse liegen in der gleichen Gemeinde und im gleichen Netzgebiet. Die LEG nutzt nur die zulässigen Netzebenen. Die eingebrachten Anlagen für erneuerbare Energie müssen zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher erreichen. Ob die nötige Netztopologie vorliegt, bestätigt der zuständige Verteilnetzbetreiber.

So unterscheiden sich die Netzbetreiber

Stand: 11. September 2026

Die Abläufe der Netzbetreiber können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung die verlinkten Angaben des zuständigen VNB.

OpenLEG ist ohne Bindung an einen bestimmten VNB konzipiert. Noch ist nicht jede VNB-Anbindung fertig umgesetzt. Anmeldung und Datenlieferung müssen pro VNB konfiguriert werden.

BKW

Die LEG-Karte dient als erste Orientierung. Verbindlich ist die Prüfung der Messpunktnummern nach der Anmeldung im LEG-Portal.

Für alle Teilnehmenden sind Smart Meter der BKW nötig. Fehlende Geräte baut die BKW im Rahmen der Anmeldung ein.

Die BKW liefert Rohdaten im ebIX-Format. Die LEG kann die interne Abrechnung selbst führen oder einen externen Dienstleister beauftragen.

LEG-Angaben der BKW

Primeo Energie

Die LEG-Karte ist unverbindlich. Eine verbindliche Topologieauskunft muss bei Primeo Energie angefragt werden.

Die Anmeldung läuft über das myPrimeo-Kundenportal. Fehlende Smart Meter baut Primeo Energie während der technischen Vorbereitung ein.

Die LEG-Vertretung rechnet den intern ausgetauschten Strom ab. Primeo Energie stellt ihr dafür die Messdaten bereit.

LEG-Angaben von Primeo Energie

EBL

Die Matching-Plattform zeigt nach der Adresseingabe mögliche Teilnehmende. Nach der technischen Prüfung erhalten Organisierende Zugang zur Verwaltung und können Ein- und Austritte online erfassen.

Nach einer gültigen Anmeldung ersetzt die EBL fehlende Smart Meter. Für die interne Verrechnung liefert sie Messdaten als CSV oder S-DAT.

Die EBL übernimmt keine interne Abrechnung. Dafür ist die LEG-Vertretung oder ein beauftragter Dienstleister zuständig.

LEG-Angaben der EBL

Gründung als Arbeitsfolge

Die Schritte bauen aufeinander auf. Die Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber erfolgt drei Monate im Voraus auf ein Monatsende. Art. 17d und 17e StromVG, Art. 19e bis 19h StromVV

Gesetzliche Eckpunkte

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind seit dem 1. Januar 2026 in der ganzen Schweiz möglich.

Gebiet und Messung: Kriterien: gleiche politische Gemeinde, gleiche Netzebene und gleiches Netzgebiet. Alle Teilnehmenden sind entsprechend angeschlossen. Anschlüsse und der Stromaustausch dürfen keine Spannungsebene über 36 kV nutzen. Alle Teilnehmenden brauchen ein intelligentes Messsystem.

Erzeugung: Die Leistung der eingebrachten Anlagen für erneuerbare Energie beträgt zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher.

Netznutzung: Für Elektrizität, die innerhalb der LEG erzeugt und von Teilnehmenden verbraucht wird, beträgt der Abschlag auf dem Netznutzungstarif 40 Prozent ohne Spannungstransformation und 20 Prozent mit Spannungstransformation.

Anmeldung beim Netzbetreiber: Die LEG-Vertretung meldet die Bildung der LEG dem Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende. Beantragt die LEG die Installation eines intelligenten Messsystems, installiert der Verteilnetzbetreiber es innert drei Monaten (Art. 8a decies Abs. 6 StromVV).

Rechtsgrundlage: Art. 17d und 17e StromVG sowie Art. 19e bis 19h StromVV regeln die LEG.

Datenschutz: Lassen sich Verbrauchsdaten einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen, sind sie Personendaten. Ihre Bearbeitung richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Quellen: ElCom, EnergieSchweiz, lokalerstrom.ch, StromVG, StromVV, EDÖB zum DSG, EDÖB zu den Gesetzesänderungen

  1. Gebiet und Voraussetzungen prüfen

    Start, wenn
    Sie die Adressen der interessierten Anschlüsse kennen.
    Ihre Aufgabe
    Lassen Sie den Verteilnetzbetreiber Gemeinde, Netzgebiet, Netzebene und Netztopologie der Kandidatenadressen prüfen.
    Nachweis
    Eine Liste der passenden Anschlüsse und Anlagen.

    Eine LEG bleibt innerhalb derselben politischen Gemeinde und im Netzgebiet desselben Verteilnetzbetreibers. Sie darf nur die gesetzlich zulässigen Netzebenen nutzen. Für ein Vorhaben über mehrere Gemeinden oder VNB-Gebiete braucht es separate lokale LEGs.

    Der Verteilnetzbetreiber prüft anhand seiner Netztopologie, welche Anschlüsse die Vorgaben erfüllen. Der Topologieentscheid des Verteilnetzbetreibers ist verbindlich. Die eingebrachten Anlagen für erneuerbare Energie müssen zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher erreichen.

    Für Gemeinden ist der Plattformstart kostenlos. Quelle: Preisübersicht

  2. Teilnehmende und Anlagen erfassen

    Start, wenn
    Das mögliche Gebiet feststeht.
    Ihre Aufgabe
    Sammeln Sie Zusagen, Anschlussadressen und Angaben zu den eingebrachten Anlagen.
    Nachweis
    Eine abgestimmte Teilnehmenden- und Anlagenliste.
  3. Vertretung und Vereinbarung festlegen

    Start, wenn
    Die künftigen Teilnehmenden bekannt sind.
    Ihre Aufgabe
    Bestimmen Sie die Vertretung und regeln Sie Teilnahme, Preis und Verteilung des LEG-Stroms, Abrechnung sowie Ein- und Austritt schriftlich.
    Nachweis
    Ein von der Gruppe geprüfter Vereinbarungsentwurf.
  4. Gründung vorbereiten

    Start, wenn
    Vertretung und Vereinbarungsinhalt feststehen.
    Ihre Aufgabe
    Vervollständigen Sie im Assistenten Gemeinschaftsvereinbarung und Teilnehmerverträge.
    Nachweis
    Geprüfte und unterzeichnete Gründungsdokumente.
  5. LEG beim Netzbetreiber anmelden

    Start, wenn
    Gruppe, Vertretung, gewünschter Beginn und Dokumente feststehen.
    Ihre Aufgabe
    Melden Sie die Bildung der LEG dem zuständigen Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende.
    Nachweis
    Die eingereichte Anmeldung und die Korrespondenz mit dem Netzbetreiber.
  6. Messung klären und Betrieb aufnehmen

    Start, wenn
    Der Netzbetreiber die Anmeldung bearbeitet und der Messbedarf geklärt ist.
    Ihre Aufgabe
    Beantragen Sie fehlende intelligente Messsysteme und legen Sie den Bezug der Messdaten sowie die interne Abrechnung fest.
    Nachweis
    Verfügbare Messdaten und ein dokumentierter Abrechnungsablauf.

    Für die LEG werden vorhandene gesetzeskonforme Smart Meter des Verteilnetzbetreibers verwendet. Die Teilnehmenden müssen keinen separaten LEG-Zähler kaufen. Nach einem gültigen Antrag installiert der Verteilnetzbetreiber fehlende erforderliche Smart Meter. Die regulierten Messtarife können weiterhin anfallen.

    Der Verteilnetzbetreiber misst die einzelnen Anschlüsse und ermittelt die Anteile von LEG-Strom und Netzstrom. Er stellt Netznutzung und Messung in Rechnung. Bei Teilnehmenden in der Grundversorgung rechnet er auch den übrigen Strombezug ab. Die LEG rechnet den innerhalb der Gemeinschaft ausgetauschten Strom ab oder beauftragt dafür einen Dienstleister.

    OpenLEGs Software für Abrechnung, Dokumente und Mitgliederverwaltung ist kostenlos. Quelle: Preisübersicht

    Beantragt die LEG ein intelligentes Messsystem, installiert der Verteilnetzbetreiber es innert drei Monaten. Art. 8a decies Abs. 6 StromVV

Rechtsstand 2026

Quellen Art. 17d und 17e StromVG, Art. 19e bis 19h StromVV, Art. 8a decies Abs. 6 StromVV

Rechtsquellen und Einordnung

Prüfen Sie die Vorgaben für Ihren Fall bei den zuständigen Stellen:

Werkzeuge und Betrieb

Fragen ausserhalb der Gründungsschritte

Brauchen die Teilnehmenden eigene Smart Meter?

Nein. Vorhandene gesetzeskonforme Smart Meter des Verteilnetzbetreibers werden weiterverwendet. Fehlende erforderliche Geräte installiert der Verteilnetzbetreiber nach einem gültigen Antrag. Regulierte Messtarife können weiterhin anfallen.

Kann eine LEG mehrere Gemeinden oder VNB-Gebiete umfassen?

Nein. Eine LEG bleibt innerhalb einer politischen Gemeinde und im Netzgebiet eines Verteilnetzbetreibers. Für mehrere Gemeinden oder VNB-Gebiete braucht es separate lokale LEGs.

Wer ist für die Abrechnung zuständig?

Der Verteilnetzbetreiber rechnet Netznutzung und Messung ab, bei Teilnehmenden in der Grundversorgung auch den übrigen Strombezug. Die LEG oder ihr Dienstleister rechnet den innerhalb der Gemeinschaft ausgetauschten Strom ab.

Darf ich OpenLEG installieren, anpassen oder forken?

Ja. Unter der Lizenz AGPL-3.0-or-later dürfen Sie OpenLEG installieren, nutzen und anpassen. Auch ein Fork ist erlaubt. Wenn Sie eine veränderte Version über ein Netzwerk anbieten, müssen Sie den Nutzenden den entsprechenden Quellcode zugänglich machen. Das ist eine praktische Zusammenfassung und keine Rechtsberatung.

Ist OpenLEG an einen bestimmten Netzbetreiber gebunden?

OpenLEG ist ohne Bindung an einen bestimmten VNB konzipiert. Noch ist nicht jede VNB-Anbindung fertig umgesetzt. Anmeldung und Datenlieferung müssen pro VNB konfiguriert werden.

Kann OpenLEG unsere Gruppe persönlich unterstützen?

Vorträge, Workshops und Projektunterstützung bieten wir nach vorgängiger Vereinbarung gegen Honorar an.

Unterstützung anfragen: hallo@openleg.ch