Von Solar über Zähler zur Stromgemeinschaft

So funktioniert eine Stromgemeinschaft

Was zuerst passiert, wer was entscheidet und wann der Netzbetreiber ins Spiel kommt.

01

Adresse prüfen

Geben Sie Ihre Adresse ein. OpenLEG prüft das Solarpotenzial mit BFE Sonnendach und zeigt, ob in Ihrer Nähe schon Nachbarn Interesse angemeldet haben. Die Karte bleibt anonymisiert.

02

Nachbarn finden

Registrieren Sie sich mit Ihrer E-Mail. Nach der Bestätigung zählt OpenLEG das Interesse in Ihrer politischen Gemeinde. Sobald weitere Interessierte dazukommen, erhalten Sie eine Nachricht. Netzbetreiber und Netzebenen werden vor einer Gründung separat geprüft.

03

Entscheiden und gründen

Vergleichen Sie Tarifdaten und Aufwand. Wenn die Gruppe entscheidet, erstellt OpenLEG Vereinbarung, Verträge und Anmeldung beim Netzbetreiber. Danach teilt die LEG lokalen Solarstrom.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen LEG, vZEV und ZEV?

Ein ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist seit 2018 möglich. Haushalte in einem Gebäude oder mehreren Gebäuden teilen einen Netzanschlusspunkt. Ein vZEV (virtueller ZEV) kann seit 2025 zusätzlich bestehende Anschlussleitungen und Smart Meter des Verteilnetzbetreibers nutzen, wenn die Netztopologie passt. Auf intern geteilten Strom fällt bei beiden keine Netznutzungsgebühr an. Eine LEG (Lokale Elektrizitätsgemeinschaft) nutzt seit 2026 das öffentliche Verteilnetz und kann so auch einzeln angeschlossene Gebäude über Parzellengrenzen hinweg verbinden. Sie bleibt auf dieselbe Gemeinde und dasselbe Netzgebiet sowie die zulässigen Netzebenen begrenzt. Für ihren intern geteilten Strom gilt ein reduziertes Netznutzungsentgelt.

Wann ein vZEV der einfachere Einstieg ist

Was ist eine Lokale Elektrizitätsgemeinschaft?

Ein Zusammenschluss von Haushalten und Betrieben, die in derselben politischen Gemeinde an derselben Netzebene angeschlossen sind und gemeinsam Strom aus erneuerbaren Anlagen verbrauchen. Rechtsgrundlage sind Art. 17d und 17e StromVG sowie Art. 19e bis 19h StromVV.

Was bringt eine LEG konkret?

Für Strom, den die LEG selbst erzeugt und verbraucht, sinkt das Netznutzungsentgelt um 40% ohne Spannungstransformation und um 20% mit Spannungstransformation (Art. 19h StromVV).

Was kostet die Gründung mit OpenLEG?

Nichts. Adresse prüfen, Nachbarn finden und die Gründungsdokumente sind kostenlos. Der Code steht unter AGPL-3.0-or-later auf GitHub.

Welche Voraussetzungen muss eine LEG erfüllen?

Alle Teilnehmenden gehören derselben politischen Gemeinde an, sind an derselben Netzebene und im selben Netzgebiet angeschlossen, nutzen höchstens 36 kV, haben ein intelligentes Messsystem und gemeinsam mindestens 5% erneuerbare Anschlussleistung.

Was macht OpenLEG, was der Netzbetreiber?

Die LEG bestimmt ihre interne Organisation, Vertretung, Verträge, den internen Strompreis, die Administration und die Abrechnung. OpenLEG unterstützt diese Aufgaben mit offener Software. Die LEG kann sie selbst betreiben oder einen Dienstleister wählen.

Der Netzbetreiber prüft Netzgebiet und Netzebene, misst, verrechnet die Netznutzung mit dem gesetzlichen Rabatt und liefert die ihm zugewiesenen Daten. Der Grundversorger liefert den übrigen Strom. OpenLEG ersetzt diese Aufgaben nicht. Noch ist nicht jede VNB-Anbindung umgesetzt; Anmeldung und Datenlieferung müssen pro Netzbetreiber eingerichtet werden.

Gesetzliche Eckpunkte

Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) sind seit dem 1. Januar 2026 in der ganzen Schweiz möglich.

Gebiet und Messung: Kriterien: gleiche politische Gemeinde, gleiche Netzebene und gleiches Netzgebiet. Alle Teilnehmenden sind entsprechend angeschlossen. Anschlüsse und der Stromaustausch dürfen keine Spannungsebene über 36 kV nutzen. Alle Teilnehmenden brauchen ein intelligentes Messsystem.

Erzeugung: Die Leistung der eingebrachten Anlagen für erneuerbare Energie beträgt zusammen mindestens 5 Prozent der Anschlussleistung aller teilnehmenden Endverbraucher.

Netznutzung: Für Elektrizität, die innerhalb der LEG erzeugt und von Teilnehmenden verbraucht wird, beträgt der Abschlag auf dem Netznutzungstarif 40 Prozent ohne Spannungstransformation und 20 Prozent mit Spannungstransformation.

Anmeldung beim Netzbetreiber: Die LEG-Vertretung meldet die Bildung der LEG dem Verteilnetzbetreiber drei Monate im Voraus auf ein Monatsende. Beantragt die LEG die Installation eines intelligenten Messsystems, installiert der Verteilnetzbetreiber es innert drei Monaten (Art. 8a decies Abs. 6 StromVV).

Rechtsgrundlage: Art. 17d und 17e StromVG sowie Art. 19e bis 19h StromVV regeln die LEG.

Datenschutz: Lassen sich Verbrauchsdaten einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zuordnen, sind sie Personendaten. Ihre Bearbeitung richtet sich nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

Quellen: ElCom, EnergieSchweiz, lokalerstrom.ch, StromVG, StromVV, EDÖB zum DSG, EDÖB zu den Gesetzesänderungen

Für Gemeinden

Jede Gemeinde kann kostenlos mit einer eigenen OpenLEG-Seite starten. Bewohner melden dort Interesse an, OpenLEG findet passende Nachbarn und führt durch die Gründung.

  • Eigene Webseite mit Gemeinde-Branding
  • Nachbarschafts-Matching
  • Dokumente und Netzbetreiber-Anmeldung
  • Übersicht über alle Anmeldungen und Fortschritt
Gemeinde anmelden

Ihre Daten, Ihre Kontrolle

OpenLEG verkauft keine Daten. Nicht an Energieversorger, nicht an Dritte, nicht in aggregierter Form. Ihre Smart-Meter-Daten bleiben in Ihrer Stromgemeinschaft.

Die Plattform ist Open Source unter AGPL-3.0-or-later. Der Code liegt auf GitHub und OpenLEG kann selbst betrieben werden. OpenLEG unterstützt den Export und die Wiederherstellung der Betriebsdaten einer LEG. Persönliche Registrierungseinträge können gelöscht werden.

OpenLEG läuft auf Schweizer Infrastruktur und richtet sich nach dem Datenschutzgesetz (DSG).